AGBs
1. Vorbemerkung
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch für künftige Geschäftsabschlüsse und Nachbestellungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wird.
1.2. Mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehende allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer in seinen Bedingungen das Wirksamwerden abweichender Bedingungen ausschließt. Auch in der Bewirkung der Leistung durch uns liegt keine stillschweigende Anerkennung abweichender Bedingungen.
1.3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Aufträge
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich; sie verpflichten uns erst, wenn wir den Auftrag schriftlich angenommen haben. Die vom Verkäufer angegebenen Spezifikationen sind Durchschnittswerte, für die die analtischen Toleranzbereiche die in den Richtlinien der EG und/oder der Bundesrepublik Deutschland festgelegt sind, gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.2. Aufträge unserer Vertragspartner können wir innerhalb von 8 Werktagen seit Aufgabe der Bestellung annehmen. Während dieser Zeit bleibt unser Vertragspartner an seine Bestellung gebunden.
2.3. Als Annahme gilt die Ausführung unserer Lieferung.
2.4. Bei Käufen auf Abruf hat der Abruf mangels besonderer Vereinbarungen binnen 3 Monaten seit Absendung der Auftragsannahme zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können wir nach unserer Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3. Preise
3.1. Werden Preise bei der Auftragserteilung nicht besonders vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung geltenden allgemeinen Lieferpreise der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers. Alle Preise gelten ab Werk. Die Kosten für Fracht, Verpackung und Versicherung, Mehrwertsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie etwaige weitere Nebenkosten sind in den Preisen nicht enthalten. Bei Eintritt von Verkehrsstörungen (Witterung, Niedrig- oder Hochwasserstände, etc.) sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen.
3.2. Vereinbarte Preise basieren auf Steuern, Zöllen, Kosten und anderen Gebühren, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen. Irgendeine Erhöhung einer vorhandenen Steuer, Zoll- oder anderen Gebühr, die nach dem Datum des Vertragsabschlusses anfällt, wird dem vereinbarten Kaufpreis zugeschlagen.
3.3. Erhöhen sich in der Zeit zwischen Auftragsannahme und Lieferung die Preise der von uns bezogenen und für die Lieferung zu verwendenden wesentlichen Vormaterialien um mehr als 20%, so sind wir berechtigt, für uns kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, falls nicht unser Käufer einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Preises zustimmt.
4. Lieferung
4.1. Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Auslieferung innerhalb einer Woche nach Annahme. Die Lieferung kann auch in Teillieferungen erfolgen.
4.2. Bei Lieferverzug stehen dem Käufer irgendwelche Rechte erst nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu. Zur Leistung von Schadenersatz wegen Nichtlieferung oder Lieferverzug sind wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet.
4.3. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Leistungsstörungen wie höhere Gewalt, Streik und Aussperrung, verspätete Eigenbelieferung, behördliche Maßnahmen und sonstige für den Verkäufer unabwendbaren Umstände berechtigen den Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung für die Dauer der Leistungsstörung hinauszuschieben. Wird durch die Leistungsstörung die Lieferung allerdings um mehr als 4 Wochen verzögert, sind Verkäufer wie auch Käufer unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Versand
5.1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers; und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung ausdrücklich vereinbart ist.
5.2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf ihn über. Wir sind dann berechtigt, die bereitstehenden Waren auf Rechnung des Käufers zu versichern.
5.3. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versandweg können wir, unter Ausschluß jeder Haftung, auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferung eine Bestimmung trifft.
5.4. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware auf seine Kosten versichert.
6. Zahlung
6.1. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung nach Erhalt der Rechnung sofort zu erfolgen. Bei späterer als 14 Tage ab Rechnungsdatum erfolgter Zahlung schuldet der Käufer für die Zeit ab Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 6%. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, insbesondere eines Verzugsschadens, z. B. wegen der Inanspruchnahme eines Bankkredits, bleibt vorbehalten. Als Zahlunsdatum gilt der Tag, an dem der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist. Scheck- und Wechselzahlungen gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
6.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen aus demselben Auftrag ausüben; eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Im Falle der Annahme gegebener Zessionen ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, gegen den Drittschuldner vorzugehen. Alle hierdurch entstehenden Kosten und Spesen gehen dabei zu lasten des Käufers.
6.3. Bei durch Auskunft einer angesehenen Auskunftdatei oder Bank nachgewiesener Minderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, sind wir berechtigt sofort Zahlung aller unserer Forderungen zu verlangen und/oder gelieferte Ware zur Sicherstellung zurückzunehmen.
6.4. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Forderungen fällig.
6.5. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder weiteren Vertragspflicht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehungen der Parteien stammenden Forderungen unser Eigentum; bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldenforderung. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußeren, zu vermischen oder zu verfüttern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
7.2. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum an der verkauften Ware vorzubehalten, soweit keine Barzahlung erfolgt ist. Der Käufer tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Abnehmer auf Zahlung der Kaufpreises in voller Höhe an und ab.
7.3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach und/oder liegt keine Minderung der Kreditwürdigkeit (Ziff. 6.3.) vor, ist er ermächtigt, seine an uns abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr einzuziehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder Minderung dessen Kreditwürdigkeit können wir bei Abtretung offenlegen und die abgetretenen forderungen selbst einziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die dafür notwendigen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.4. Für den Fall der Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Gegenständen überträgt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand bzw. an den neuen Sachen zur Sicherung unserer vorstehenden in Ziff. 7.1. erwähnten Forderungen. Es besteht Einigkeit, daß der Käufer den vermischten Bestand bzw. die neuen Sachen für uns als unentgeltlicher Verwahrer besitzt. Er ist zu einer ausreichenden Versicherung dieser Gegenstände verpflichtet. Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden an den versichterten Sachen gegen Versicherungsgesellschaften uns sonstige Ersatzpflichtige zustehen, tritt er hiermit in
Höhe des Rechnungswertes der Ware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
7.5. Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehenden Gegenstände, vermischten Bestände sowie neuen Sachen unverzüglich mitzuteilen, Dritte auf unsere bestehenden Rechte hinzuweisen, uns jederzeit über Bestand und Aufbewahrungsort aller in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehenden Waren umfassend Auskunft zu erteilen uns jederzeit die Besichtigung dieser Sachen an ihrem Aufbewahrungsort zu ermöglichen. Für den Fall der Ausübung unseres Herausgabeanspruchs gestattet der Käufer uns bereits jetzt, die Gegenstände auch ohne Inanspruchnahme des Gerichts an uns zu nehmen und den jeweiligen Aufbewahrungsort zu diesem Zweck zu betreten. Kosten, die durch Wahrung und Sicherung unserer Rechte entstehen, gehen zu Lasten des Käufers
8. Gewährleistung
Wir übernehmen die Gewährleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Beschränkungen.
8.1. Unsere Gewährleistung beschänkt sich auf den Zustand der Ware im Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes. Negative Einwirkungen von außen und Schäden, die auf dem Transport zum Käufer bzw. dssen Abnehmer, bei Zwischenlagerung oder beim Käufer bzw. dessen Abnehmer eintreten, sind von uns nicht zu vertreten.
8.2. Mängelrügen jeder Art müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen seit der Auslieferung, auf jeden Fall vor Vermischung oder Verfütterung, schriftlich uns gegenüber erfolgen. Rügen werden als Mängelrügen nur anerkannt, soweit sie auf der Grundlage von Probennahmen und Analysen i.S. der §§1 ff Futtermittel- Probennahme- und -Analyseverordnung erfolgt sind. Versteckte und bei einer ordnungsgemäßen Eingangskontrolle nicht feststellbare Mängel sind unverzüglich nach der Endeckung zu rügen, wobei die Probennahmen und Analysen in der genannten Weise erfolgen müssen. Verstöße gegen die vorstehenden Untersuchungs- und Rügenpflichten entbinden uns von jeglicher Mängelhaftung.
8.3. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nur auf die handelsübliche Qualität und Reinheit der verwandten Rohstoffe sowie die Einhaltung der deklarierten Zusammensetzung des Endproduktes. Eine weitergende Gewähr, insbesondere für Eignung und Verträglichkeit der Produkte im konkretten Fall, wird nicht übernommen. Als zugesichert im Sinne des Gesetzes gelten nur diejenigen Eigenschaften, die ausdrücklich und schriftlich in unserer Aurtragsannahme als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet sind. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt Zusicherungen zu erklären.
8.4. Ist eine Mängelrüge begründet, nehmen wir die mangelhaften Teile unserer Lieferung zurück und ersetzen diese unentgeltlich durch mangelfreie Ware. Eine weitergehende Verpflichtung übernehmen wir nicht. Gesetzliche Schadenersatzpflichtigen infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleiben unberührt.
9. Schutz von Kennzeichnen und Warenzeichen
Die von uns gelieferten Waren dürfen nur unter den von uns genehmigten Kennzeichen und Kennzeichnungen in den Verkehr gebracht oder veräußert werden. Der Käufer ist verpflichtet, alle uns aus der Inanspruchnahme fremder Rechte entstehenden Schäden zu ersetzen, soweit er unsere Inanspruchnahme schuldhaft verursacht hat.
10. Unwirksamkeit
Sollte ein Teil unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Gleiches gilt für die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit dem Käufer abgeschossenen Liefervertrages.
11. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Recht
11.1. Ist unser Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Krefeld für alle gegenseitigen Streitigkeiten als Gerichtsstand vereinbart. Im übrigen wird Krefeld als Gerichtsstand für den Fall vereinbart, daß unser Kunde nach Vertragsschluß seinen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.2. Erfüllungsort ist für beide Teile Goch. Für die Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
